Prozesskostenhilfe
Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann bei geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Dann werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise vom Staat getragen. Die prozessführende Partei hat allerdings ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen zählt auch ein zu erwartender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss oder ein Anspruch auf Versicherungsschutz.
Beratungshilfe
Chancengleichheit bedeutet in Deutschland auch, dass jedermann seine Rechte wahrnehmen und notfalls auch gerichtlich durchsetzen kann, ohne dass die Anrufung der Gerichte durch Kostenregelungen unmöglich gemacht wird. Niemand soll aus finanzieller Not heraus auf seine Rechte verzichten müssen. Heute hat ein beträchtlicher Teil der Bevölkerung Anspruch auf Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe.
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